1. Allgemeines
Nachstehenden Bedingungen gelten falls mit unserer Firmenleitung nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, für alle gegenwärtigen und künftig abzuschließenden Dienstleistungen, Folgeaufträge, Lieferungen und Verkäufe. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderungen einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht. Mit Annahme der ersten Lieferung, bzw. Dienstleistung anerkennt der Käufer stillschweigend die ausschließliche Gültigkeit der Geschäftsbedingungen, besonders bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Abweichungen schriftlich vereinbart wurden. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Angebot
2.1. Wir behalten uns Preisänderungen durch Änderungen von Zöllen, Wechselkurschwankungen, Erhöhungen und Neueinführungen von Abgaben und Ausstattungsänderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften von Preiserhöhungen unserer Lieferanten vor. Preisänderungen während der Saison sind uns vorbehalten, sowie Preisirrtümer auf Grund von Druckfehlern, bzw. Rechenfehlern. Die Preise gelten in Euro, netto für netto ohne jeden Abzug, unberechtigte Abzüge aller Art müssen wir auf Ihre Kosten einfordern.
2.2. Das Anbot ist nur bei gesamter Beauftragung gültig, bei Beauftragung von Einzelpositionen muss das Anbot – Kostenvoranschlag neu kalkuliert werden und verliert dadurch seine Gültigkeit.
2.2. Jedes Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf, von uns gelieferten Pflanzen und Material sind vorbehalten bis zur endgültigen Bezahlung der ausstehenden Rechnungssumme. Vorstehende Bedingungen gelten zwischen uns und dem Auftraggeber als rechtlich bindend. Die im Offert enthaltenen Arbeiten, bei denen kein Entgelt verrechnet wird, gelten nur bei Annahme der gesamten Auftrag Volumens und bei vollständiger Bezahlung der Rechnungssumme.
2.3. Der Kostenvoranschlag/Arbeitsdurchführung ersetzt nicht eine Verkehrssicherheitsüberprüfung lt. Ö-Norm L1122. Diese ist getrennt zu beauftragen und zu verrechnen.
2.4. Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Firma Kermer. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Andreas Kermer.
3. Vertragsabschluss
3.1 Konsumenten im Sinne der Verbraucherrechte-Richtlinie haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ; siehe Informationspflicht für Verbraucher. Dies gilt aber nicht bei Neugestaltungen, Bauaufträgen, Gefahr in Verzug- Maßnahmen und ausdrücklichem Verlangen des Verbrauchers für Lieferung und Beginn der Dienstleistung.
3.2 Das Storno einer Bestellung/ Vertragsabschlusses ist grundsätzlich ausgeschlossen ausgenommen Rücktrittsrechte laut Verbraucherschutzgesetzt. Sollte der Käufer einen bereits erteilten Auftrag teilweise oder ganz stornieren, so muss eine Manipulationsgebühr von 20% des gesamten Fakturenwertes als Ersatzanspruch bezahlt werden und ist sofort fällig, ohne dass wir verpflichtet sind, den Verlust dieser Stornierung zu belegen .Sollten wir hingegen über vorstehend genannte 20% übersteigende Entschädigung verlangen, so müssen wir den Nachweis erbringen, dass unser Schaden entsprechend größer ist.
3.3. Sämtliche behördliche und privatrechtliche Bewilligungen sind bauseits zu erbringen, ins besonders Rodungsbewilligungen, Abladebewilligungen, Gehsteigbenutzungen, Privatwege, Vereinswege, Nutzungsbewilligungen der Infrastruktur.
3.4 Konsumenten im Sinne der Verbraucherrechte – Richtlinie haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge ein 14-tägiges Rücktrittsrecht siehe Informationspflicht für Verbraucher.
3.5 Lieferbedingungen: Schriftliche, mündlich, oder fernsprechmündlich bzw. Fax-, E-Mail Bestellungen gelten als fix erteilt. Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen auf ihre Gefahr und Kosten. Bestellte Waren können weder umgetauscht noch retourniert werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den vereinbarten Liefertermin oder Dienstleistungstermin wahrzunehmen. Mit der Übernahme der Pflanzen wird bestätigt, dass alle erforderlichen Pflegemaßnahmen zum Gedeihen der Pflanze bekannt sind oder vom Lieferanten informiert wurde- Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware (spätestens innerhalb 3 Werktagen schriftlich bekannt zu geben)
4. Ausführung der Arbeit
4.1. Der vereinbarte Ausführungstermin gilt als Richtwert. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw. unmöglich machen.
4.2 Bei Rasenneuanlagen garantieren wir nur für das Saatgut, lt. den gütigen gesetzlichen Bestimmungen, nicht aber für den Aufgang bzw. Artwachsen, ausgenommen es wird die Pflege für mindestens 1 Vegetationsperiode (12 Monate) beauftragt die getrennt nach Leistung zu verrechnen ist.
4.3. Fertigrasen: Garantie 24h nach dem Verlegen ausgenommen es wird die Pflege für mindestens 1 Vegetationsperiode (12 Monate) beauftragt die getrennt nach Leistung zu verrechnen ist.
4.4. Es wird keine Haftung zu keiner Zeit, für Haustiere übernommen.
4.5. Für im Boden befindliche Gegenstände, wie Leitungen, Kabeln, Düsen, etc. kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere für nicht Ö-Normgerechte Einbauten, Ausgenommen sind Einbauten, die uns vor Arbeitsbeginn schriftlich mit Lageplan und Höhencodierung bekanntgegeben wurden. Diese werden dann händisch in Regie freigelegt.
4.6. Wir haften nicht für Setzungen, die außerhalb unseres Arbeitsbereiches auftreten (z.B.: Wandhinterfüllungen, Künetten), ebenfalls nicht für Verdichtungen des Unterbodens insbesondere bei Staunässe.
4.7 Wir garantieren Sortenechtheit der Pflanzen, Samen: Schadensersatzansprüche sind wertgemäß mit dem Preis der Pflanze, des Samens zum Zeitpunkt der Lieferung begrenzt und nur bei großer Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferanten gegeben. Ersatz in ähnlichen gleichwertigen Sorten oder in anderen Größen ist gestattet falls dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich verboten hat. Material wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers geliefert. Kostenvoranschläge und Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und dürfen in besonderen Fällen um 20% die Auftragssumme überschreiten (Schlüssel abholen- bringen, Inkassodienstleistungen, nicht in Kostenvoranschlägen vorherzusehende- anfallende Arbeiten).
4.8 Das Betreten des Aktionsraumes ist während der Arbeitsdurchführung für Auftraggeber, Eigentümer und Mieter aus Sicherheitsgrünen verboten. Die betreffenden Personen (Mieter) sind vom Auftraggeber über bevorstehende Arbeiten zu informieren.
4.9 Mutterboden oder Humuslieferungen werden von Andreas Kermer Gartengestaltung nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.
4.10 Strom, Wasser sind bauseits in baustellenüblichen Dimensionen kostenlos bereit zu stellen.
4.11 Die Vergabe des Auftrages- ganz oder teilweise an Subunternehmer bleibt beim Andreas Kermer Gartengestaltung Firma.
4.12 Für Schäden(z.B. Überschwemmungen) oder Verzögerungen die durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten.
4.13 Gelieferte Materialien auf die Baustelle, müssen vom Auftraggeber gegen Missbrauch und Diebstahl geschützt werden.
4.14 Es kann keine Haftung übernommen werden, wenn es zu Abrutschen/ Hangrutschen/ Erdrutschen kommt.
5. Abnahme
5.1.Pflanzen gelten am vereinbarten Tag ihrer Lieferung/ Einpflanzung vom Auftraggeber als übernommen; dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers.
5.2. Mit der Auftragsbeendigung bzw. Lieferung verlieren wir jede Kontrolle über Pflegemaßnahmen, die an der Pflanze geschehen bzw. zu unterlassen sind. Eine Gewähr für das Anwachsen, der von uns gelieferten Pflanzen, können wir daher nicht übernehmen, ausgenommen es wird die Pflege für mindestens 1 Vegetationsperiode (12 Monate) beauftragt die getrennt nach Leistung zu verrechnen ist.
5.3. Bei Arbeitsbeendigung wird die Baustelle nur grob gereinigt/ besenrein.
5.4 Bei Fundamenten oder anderen später nicht mehr messbaren Ausführungen kann der Auftraggeber die Ausmaßkontrolle nur verlangen, solang die Ausmaße feststellbar sind.
6. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
6.1 Ab einem Auftragsvolumen von 3000.-Eure werden 30% Anzahlung berechnet. Wurde diese nicht geleistet, behalten wir uns das Recht vor einen Teilbetrag, (50%) der Rechnungssumme, per Nachnahme einzuheben.
6.2 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Leistung bzw. der Lieferung (Rechnungslegung) zu erfolgen. Es gilt der Eigentumsvorbehalt aller Waren bis zur restlosen Bezahlung aller Leistungen. Bis zur endgültigen Bezahlung aller Forderungen räumt der Kunde uns das unwiderrufliche Recht zum jederzeitigen Betreten der Baustelle ein. Die gelieferte Ware kann bei Zahlungsverzug auf Kosten des Kunden zurückgeholt werden wobei der Kunde verpflichtet ist, uns die Ware auszufolgen. Pflanzen zählen in den ersten 2 Jahren nach dem Setzen nicht zum Grund und Boden und bleiben bis zur Bezahlung aller offenen Forderungen in unserem vollständigen Besitz.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden für Konsumenten 3% über dem 3 Monat Euribor verrechnet, alle nicht unter dem Konsumentenschutz fallenden Auftraggebern werden 1,5 % Zinsen/Monat an Verzugszinsen plus bankmäßige Provisionen verrechnet. Scheck und Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. Zahlbar und klagbar Wien.
6.4 Bei Jahresbetreuungen werden laut Kostenvoranschlag die Arbeiten pauschal verrechnet (Bezahlung 30% bei Arbeitsbeginn, 70% bei Arbeitsbeendigung). Bei stundenweiser Verrechnung der Leistungen gelten im Falle der Abwesenheit des Auftragserteiler unsere schriftlichen Aufzeichnungen der Arbeitszeiten als vereinbart.
7.Unvereinbarkeitsklausel
Sollte einer unserer Arbeiter abgeworben werden, innerhalb von 2 Jahren nach letzter Arbeitsdurchführung, wird als Pauschalentschädigung vereinbart
a) unter Kunden die nicht als Konsumenten gelten: 1 Jahresbruttoentgelt des Arbeiter/Angestellten
b) bei Konsumenten 2000.- Euro.
8. Verarbeitung personenbezogene Daten (Datenverarbeitungsklausel)
8.1 Andreas Kermer Gartengestaltung befolgt die geltenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (ab dem Datum ihrer rechtsverbindlichen Geltung, dem 25. Mai 2018) wie nachfolgend dargestellt.
8.2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht sich auf alle Vorgänge, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, wie z.B.: Sammlung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung, oder Änderung, Nutzung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder anderwärtige Bereitstellung, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung
8.3 Zum Zwecke der Auftragsabwicklung können folgende Datenkategorien verarbeitet werden: Daten der Kunden und deren Vertreter: Anrede, Name, Funktion, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse
8.4 Andreas Kermer Gartengestaltung ist in der Eigenschaft als Auftragsverarbeiter verpflichtet, sicherzustellen, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen; alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Kundendaten (durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß DSGVO) zu treffen; ohne vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Kunden keine anderen Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten zu Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andreas Kermer Gartengestaltung.
8.5. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass zur Dokumentation der Auftragsabwicklung „vorher/nachher Fotos“ gemacht werden. Es wird betont, dass diese Fotos der Klarheit der Auftragsabwicklung dienen. Die Fotos werden nach den gesetzlichen Bestimmungen so lange gespeichert wie die Verjährungsfrist der Gewerke es erfordern, im Besonderen bei verdeckten Mängeln.